Bundesagentur für Arbeit zahlt Rentenversicherungbeiträge für ALG I Empfänger
Dass auch während der Arbeitslosigkeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden, darauf macht in einer aktuellen Meldung die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.
So sollen für ALG I Empfänger 80 Prozent der bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt und dem Rentenkonto des Versicherten gutgeschrieben werden. Hierzu erläutert die Deutsche Rentenversicherung Bund, dass ein Durchschnittsverdiener mit 30.879 Euro Jahresverdienst derzeit für ein Jahr Arbeitslosigkeit einen monatlichen Rentenanspruch von rund 21,25 Euro in den alten und 18,67 Euro in den neuen Bundesländern erwerben soll.
